Vorruhestand für Bergleute wird weiter finanziert

Die am 24. September 1999 bekannt gegebenen Entscheidung der Entscheidung von Bund und Land, zusätzliche 1,92 Milliarden Mark für den Personalabbau im deutschen Steinkohlebergbau zur Verfügung zu stellen – ein Drittel vom Land, zwei Drittel vom Bund -, bedeutet, daß bis zum Jahre 2005 weitere 19.000 Bergleute in den Genuß eines Vorruhestandes kommen können. Untertage Beschäftigte müssen mindestens 50 Jahre alt sein, Übertage Beschäftigte 55.

Gesendet am Dienstag, 6.7.1999, in „Der Tag heute“ auf WDR 2 um 17.40 Uhr

Von Lothar Kaiser

Im sogenannten Kohlekompromiß hatten Bund und Land vor zwei Jahren die Anpassungsgelder für den deutschen Steinkohlebergbau bis Ende 1999 garantiert, um bei den damals schon absehbaren Zechenstillegungen Kündigungen zu vermeiden. Wie die nordrhein-westfälische Arbeitsministerin Ilse Brusis in Düsseldorf mitteilte, bedeutet die jetzige Entscheidung von Bund und Land, zusätzliche 1,92 Milliarden Mark zur Verfügung zu stellen – ein Drittel vom Land, zwei Drittel vom Bund -, daß bis zum Jahre 2005 weitere 19.000 Bergleute in den Genuß eines Vorruhestandes kommen können. Untertage Beschäftigte müssen mindestens 50 Jahre alt sein, Übertage Beschäftigte 55.

Die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie hatte im vergangenen November die Fortzahlung der Anpassungsgelder dringend gefordert. Demgegenüber war bei der Ruhrkohle AG (RAG) in Essen, deren Tochtergesellschaft Deutsche Steinkohle AG in Herne alle deutsche Steinkohlezechen betreibt, ein Versiegen dieser Finanzquelle nicht befürchtet worden.

In den vergangenen drei Jahren zahlte der Bund an Anpassungsgeldern insgesamt 1,4 Milliarden Mark und das Land Nordrhein-Westfalen 605 Millionen. Dies ermöglichte insgesamt 10.000 Bergleuten einen Vorruhestand. Für dieses Jahr weist der Etat des Landes Nordrhein-Westfalen 155 Millionen aus, in den kommenden fünf Jahren weitere 640 Millionen. Bis zum Jahre 2005 wird damit allein der Förderbetrag des Landes Nordrhein-Westfalen auf 1,4 Milliarden Mark anwachsen.

Im Kohlekrompromiß hatte der Bundestag am 13. März 1997 die Reduzierung der Kohlefördermenge bis zum Jahre 2005 von 49 auf 30 Millionen Jahrestonnen beschlossen sowie die schrittweise Halbierung der Kohlesubventionen auf 3,8 Milliarden DM. Zugleich vereinbarten Bund, Ländern, RAG und Gewerkschaft damals Zechenstillegungen und den Abbau von 49.000 auf 36.000 Stellen innerhalb von acht Jahren. – Wobei die Anpassungsgelder von Bund und Land sicherstellen, daß sich dieser Personal-abbau ohne betriebsbedingte Kündigungen vollzieht.

Vor allem in Herten wurde die heutige Finanzzusage des Landes Nord-rhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen begrüßt. Die dortige Verbundzeche Ewald-Hugo wird im April nächsten Jahres stillgelegt. Betroffen davon sind 5200 Bergleute.