Protest gegen Hundesteuer

Nach einem Erlass der Landesregierung aus dem Jahre 1983 können Städte mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern, zu denen auch Menden gehört, die jährliche Hundesteuer wie folgt festsetzen: Für den ersten Hund zwischen 60 und 132 Mark, für den zweiten Hund zusätzlich zwischen 72 und 156 Mark und für jeden weiteren Hund noch einmal zwischen 84 und 180 Mark.

veröffentlicht 1986

Von Lothar Kaiser

Was eine Kommune alljährlich ausgeben darf und mit welchen Einnahmen sie rechnet, das ist in ihrem Haushaltsplan nachzulesen. Dieser Etat wird, bevor ihn der Stadt- oder Gemeinderat beschließt, von den verschiedenen Ratsausschüssen entsprechend ihrer Aufgabengebiete mitgestaltet. Wobei es darauf ankommt, dass sich Ein- und Ausgaben möglichst die Waage halten. Der Etat soll „ausgeglichen“ sein. In Menden war er das in den Jahren 1981 bis 1983 leider nicht der Fall. Das Defizit dieser Jahre: Mehr als sieben Millionen Mark. Die für Menden zuständige Kommunalaufsicht, der Märkische Kreis, sah das gar nicht gerne. Er empfahl deshalb der Stadt Menden, nach Einsparungsmöglichkeiten zu suchen ,um das Defizit wieder wettzumachen. Auch sollte die Stadt ihre eigenen Einnahmequellen möglichst ausschöpfen. Bei der Beratung des Haushaltsplanes für das Jahr 1986 trugen die Mendener Kommunalpolitiker dem Rechnung, in dem sie die Hebesätze der Grundsteuern und der Gewerbesteuer erhöhten. Hätten sie das nicht getan, hätte die Stadt Menden in diesem Jahr mit einer Kürzung der Landeszuschüsse, der sogenannten Schlüsselzuweisungen, rechnen müssen. Denn auf deren Höhe wirkt sich aus, ob die Kommune selbst alle Anstrengungen unternommen hat, ihren Säckel zu füllen. Und deshalb, so die Auffassung der Mendener CDU, dürfe man auch vor der Hundesteuer nicht halt machen.

Nach einem Erlass der Landesregierung aus dem Jahre 1983 können Städte mit 50 000 bis 100 000 Einwohnern, zu denen auch Menden gehört, die jährliche Hundesteuer wie folgt festsetzen: Für den ersten Hund zwischen 60 und 132 Mark, für den zweiten Hund zusätzlich zwischen 72 und 156 Mark und für jeden weiteren Hund noch einmal zwischen 84 und 180 Mark. Vom 1.Januar 1984 galt daraufhin in Menden ein Mittelmass von 96 Mark für den ersten Hund,144 Mark für den zweiten und 168 Mark für jeden weiteren Hund. Das waren Sätze, wie sie auch von anderen Gemeinden im Märkischen Kreis erhoben werden. Wogegen die Höchstsätze von 132, 156 beziehungsweise 180 Mark, gegen die die Mendener Hundebesitzer gestern so vehement protestierten, in keiner einzigen Stadt im Märkischen Kreis gelten.

Bisher verhalf die Hundesteuer der Stadt Menden zu einer Jahreseinnahme von 200 000 Mark. Bei 2000 gemeldeten Hunden sind das pro Hundebesitzer im Durchschnitt einhundert Mark. Wird der Höchstsatz verlangt, steigen die Einnahmen um 60 000 Mark. Nun kann man über die Notwendigkeit einer solchen Erhöhung sicherlich trefflich streiten. Schließlich sind 60 000 Mark, was den Ausgleich des städtischen Etats angeht, kaum mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Aber beim Protest gegen eine solche Erhöhung die Tierfreunde mit geringem Einkommen ins Feld zu führen, Rentner, Sozialhilfeempfänger und Arbeitslose – dieses Argument zieht bei näherer Betrachtung nicht. Denn seit Jahren gilt in Menden – und nicht nur dort – bei der Hundesteuer eine sogenannte „Sozialklausel“, wonach finanzschwache Hundehalter auf Antrag nur noch ein Drittel der Steuer zahlen müssen. In Menden machten dennoch viele Hundebesitzer mit kleinem Einkommen von dieser Sozialklausel bisher keinen Gebrauch. Sei es aus Unkenntnis oder falscher Scham. Aber: Warum mehr zahlen, als man wirklich muss?

Demonstrationen sind in Menden im Märkischen Kreis nicht gerade an der Tagesordnung Gestern allerdings wimmelte es auf dem Platz vor dem Mendener Rathaus nur so vor lauter Demonstranten, zweibeinigen und vierbeinigen. Die einen waren mit Plakaten gekommen, die anderen erhoben dafür lautstark ihre Stimme; sie bellten. Kurzum: Hundebesitzer waren mit ihren Vierbeinern eine halbe Stunde vor Beginn einer Sitzung des Mendener Stadtrates vor dem Rathaus aufmarschiert, um gegen die Erhöhung der Hundestreuer zu protestieren, die auf der Tagesordnung eben dieser Ratsitzung stand. Organisiert hatte diese für Menden ungewöhnliche Demonstration der örtliche Verein „Tierhilfe“. Und wenn dem Aufruf des Vereins auch nicht, wie angekündigt, zwischen 2000 und 4000 Hundebesitzer gefolgt waren, so mussten sich die Kommunalpolitiker auf ihrem Gang ins Rathaus doch einiges anhören.

Der Protest der Hundebesitzer vor dem Rathaus zeigte Wirkung. Die Hundesteuer wird in Menden in diesem Jahr nicht erhöht. Die CDU, die sich im Vorfeld für die Erhöhung der Hundesteuerausgesprochen hatte und die im Stadtrat eine knappe Mehrheit von einer Stimme hat, brachte bei der Abstimmung keine Mehrheit zustande. Die Unabhängige Wählergemeinschaft (UWG) und die SPD-Fraktion sprachen sich gegen eine Erhöhung aus.